Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGBs / Webdesign )

I. Allgemeines
- Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Erstellung von Konzepten, Designs und Applikationen für das Internet und das World Wide Web (WWW) durch VIRTUALYS®.
- Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten die Geschäftsbedingungen von VIRTUALYS® in ihrer jeweils aktuellen Fassung, auch wenn VIRTUALYS® hierauf nicht nochmals gesondert hinweist.
- Mitarbeiter von VIRTUALYS® sind nicht befugt, mündliche Vertragsabreden zu treffen, mündliche Änderungen dieser Geschäftsbedingungen zu vereinbaren oder sonstige mündliche Vereinbarungen zu treffen, die VIRTUALYS® verpflichten. Abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung von VIRTUALYS®.
- Mit der Auftragsvergabe erklärt der Kunde, dass er die von VIRTUALYS® erstellte Angebotskonzeption und die dem Angebot zugrundeliegenden Tatsachen und Informationen als verbindliche Grundlage für den Vertrag anerkennt.
II. Vertragsgegenstand
- VIRTUALYS® wird aufgrund der im Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibung eine WWW- oder Internetapplikation (Anwendung) erstellen. Diese Anwendung besteht aus HTML-Dokumenten und gegebenenfalls aus eingebundenen Javaskripten, Java-Applets, Grafiken und CGI-Programmen zur Bereitstellung von Programm- und Dateninfrastruktur auf dem WWW-Server. Java-Applets und CGI-Programmen erhält der Kunde ausschließlich in ablauffähiger Form. Eine Programmdokumentation oder ein Bedienerhandbuch werden nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung geschuldet.
- Erkennt VIRTUALYS®, dass die Leistungsbeschreibung oder eine Forderung des Kunden zur Vertragsausführung fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht ausführbar ist, so wird VIRTUALYS® dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Der Kunde kann dann innerhalb der von VIRTUALYS® gesetzten Frist entscheiden, in welcher Art und Weise der Auftrag angepasst wird.
III. Änderung der Leistung
- Eine vom Kunden gewünschte Änderung der Anwendung ist schriftlich zu vereinbaren. VIRTUALYS® kann die Leistungsdurchführung ablehnen, wenn nachträgliche Änderungen durch den Kunden zu einer wesentlichen Vertragsänderung führen. Kommt eine Einigung über die Änderung der Anwendung nicht zustande, so wird VIRTUALYS® den Auftrag entsprechend der schriftlich getroffenen Vereinbarungen ausführen.
- Soweit Leistungsfristen vereinbart sind, verlängern diese sich im Falle der Änderung des Leistungsgegenstandes in angemessenem Umfang.
IV. Leistungszeit, Verzögerungen
- Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind unverbindlich, es sei denn, VIRTUALYS® hat einen Liefertermin schriftlich verbindlich zugesagt. Die Selbstbelieferung bleibt stets vorbehalten; VIRTUALYS® hat gegenüber dem Kunden nur dafür einzustehen, dass Bestellungen bei Dritten ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
- Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem VIRTUALYS® durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Ausfalls von Mitarbeitern oder technischer Einrichtungen ohne Verschulden von VIRTUALYS®, Nichtbelieferung von Zulieferern), daran gehindert ist, die Leistung zu erbringen, und um eine angemessene Anlaufzeit nach der Behinderung. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem Virtualis auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.
- VIRTUALYS® gerät nur durch Mahnung in Verzug. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Nachfristen müssen angemessen sein und zumindest 10 Arbeitstage betragen.
- Hat der Kunde eine Störung der Leistungserbringung zu vertreten, so ist VIRTUALYS® berechtigt, die Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
V. Kooperationspflichten
- VIRTUALYS® und der Kunde benennen je einen projektverantwortlichen Mitarbeiter als Ansprechpartner für Auskünfte und die Entgegennahme von Weisungen.
- Der Kunde wird VIRTUALYS® alle Informationen, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind, kostenlos zur Verfügung stellen.
VI. Abnahme
- VIRTUALYS® kann nach jeder Lieferung und Leistung vom Kunden eine schriftliche Erklärung verlangen, dass die Lieferung oder Leistung richtig, vollständig oder mangelfrei erfolgt ist. Diese Erklärung ist binnen drei Wochen nach Lieferung oder Leistung abzugeben und darf nur verweigert werden, wenn die Lieferung oder Leistung wesentliche oder nicht nachbesserungsfähige Mängel aufweist. Die Vertragsgemäßheit der Leistung oder Lieferung wird durch einen Funktionstest erbracht. Dieser Funktions-Test umfasst die Überprüfung aller vertraglich vorgesehenen Anforderungen in den wesentlichen Punkten.
- Die Erklärung gemäß Abs. 1 gilt auch als abgegeben, wenn der Kunde die Lieferung oder Leistung länger als drei Wochen seit der Lieferung rügelose nutzt oder seine Billigung in anderer Weise ausdrückt, z.B. durch Schweigen auf ein Annahme- oder Abnahmeverlangen oder durch Zahlung der Vergütung.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle Lieferungen und Leistungen von VIRTUALYS® unverzüglich durch einen qualifizierten Mitarbeiter auf Mangelfreiheit untersuchen zu lassen; der Kunde hat Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel und Mängelsymptome zu rügen.
VII. Vergütung
- Die Forderungen von VIRTUALYS® sind mit Rechungsstellung fällig. Im Falle des Verzuges des Kunden ist Virtualis berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Lombardsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. VIRTUALYS® kann einen höheren, der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweisen.
- VIRTUALYS® berechnet Fahrtkosten, Spesen, Datenträger, Versand- und Telekommunikationskosten, entsprechend der jeweils gültigen Preisliste.
- Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer hinzu.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zahlungen des Kunden werden stets nach § 366 Abs. 2, § 367 BGB verrechnet. Der Kunde ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von VIRTUALYS® berechtigt, Forderungen an Dritte abzutreten. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur gestattet, soweit sich Ansprüche auf das jeweilige Vertragsverhältnis beziehen.
VIII. Gewährleistung
- VIRTUALYS® weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software- und Internet-Anwendungen so zu entwickeln, dass sie unter allen Einsatzbedingungen fehlerfrei arbeiten. VIRTUALYS® übernimmt insoweit nur die Gewährleistung dafür, dass die erbrachten Lieferungen und Leistungen die vereinbarten Anforderungen und unverzichtbaren Leistungsmerkmale erfüllen.
- VIRTUALYS® gewährleistet bei Java-Applets und CGI-Programmen, dass aufgrund der vom Kunden übergebenen Testdaten die Funktionen des Programms ausführbar sind. Stellt der Kunde keine Testdaten zur Verfügung, so wird die Funktionalität der Anwendung insoweit nur im Hinblick auf die mit eigenen Testdaten erzeugte Datenkonstellation gewährleistet.
- VIRTUALYS® leistet Gewähr durch Nachbesserung. Dienstleistungen können von VIRTUALYS® wiederholt werden. Die Nachbesserung erfolgt nach Wahl von VIRTUALYS® durch Überlassen einer neuen Version der Anwendung oder dadurch, dass VIRTUALYS® dem Kunden Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden. Nicht in jedem Fall ist durch Nachbesserung eine völlige Beseitigung von Fehlern möglich. Eine neue Anwendungsversion ist vom Kunden auch dann zu übernehmen, wenn dies für ihn zu einem zumutbaren Anpassungsaufwand führt.
- Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziff. IX. Andere Gewährleistungsrechte, insbesondere Ansprüche auf Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten, sind ausgeschlossen.
- Der Kunde trifft die ihm möglichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation von Fehlern. Er überlässt VIRTUALYS® im Gewährleistungsfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mangelbeseitigung.
- Störungen oder Fehler, die durch die Umgebung (z.B. Hardware, Betriebssysteme, Software, Datenleitungen) verursacht oder mitverursacht sind oder sein können, können VIRTUALYS® solange nicht angelastet werden, als solche die Leistung dieses Vertrages nicht betreffende Störungen nicht ausgeräumt oder ausgeschlossen sind. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Anwendung selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, er weist nach, dass die gerügten Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommene Änderung verursacht wurden. Wird VIRTUALYS® dennoch tätig, so stellt sie dem Kunden den entstandenen Aufwand in Rechnung.
- Voraussetzung für jede Gewährleistung ist eine Mängelrüge gemäß Abs. 5 und der Nachweis des Kunden, dass der Mangel auf den Lieferungen oder Leistungen von VIRTUALYS® beruht. Verspätete, unzureichende und unbegründete Rügen befreien VIRTUALYS® von ihrer Leistungspflicht. Soweit VIRTUALYS® dennoch tätig wird, gilt Abs. 6, Satz 3 entsprechend.
- Hat der Kunde HTML-Dokumente abgenommen, so wird VIRTUALYS® Änderungen gegen gesonderte Vergütung auf Wunsch des Kunden vornehmen.
IX. Haftung
- VIRTUALYS® leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund ( z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluß, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung ) nur wie folgt:
- Bei Vorsatz haftet VIRTUALYS® in voller Höhe.
- Im Falle grober Fahrlässigkeit oder beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet VIRTUALYS® in Höhe des bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Sorgfaltspflicht oder die nicht vorliegende Eigenschaft verhindert werden sollte, begrenzt auf das Doppelte der aus dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Vergütung.
- Für Verzug oder Unmöglichkeit haftet VIRTUALYS® bei mittlerer Fahrlässigkeit, bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht auch bei leichter Fahrlässigkeit, auf Ersatz des Schadens, der typisch und bei Vertragsabschluß voraussehbar war, begrenzt auf die Hälfte der vereinbarten Vergütung.
- Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Soweit eine Versicherung der VIRTUALYS® für den Schaden einsteht, stellt VIRTUALYS® dem Kunden die Versicherungszahlung ohne Rücksicht auf die getroffene Haftungsbeschränkung in vollem Umfange zur Verfügung. VIRTUALYS® ist auf Wunsch des Kunden auch bereit, für den jeweiligen Vertrag eine gesonderte Versicherung abzuschließen.
- VIRTUALYS® haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Abs. 1 a.) und b.) bleiben unberührt.
- Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen.
X. Urheberrechte und Rechtseinräumung
- VIRTUALYS® Die von VIRTUALYS® erstellte oder gelieferte Anwendung ist urheberrechtsfähig. Alle Rechte hieran stehen im Verhältnis der Vertragsparteien ausschließlich VIRTUALYS® zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat VIRTUALYS® entsprechende Verwertungsrechte.
- Der Kunde erhält im Rahmen des Vertrages die unbefristete und nicht ausschließliche Befugnis, die er benötigt, um die Anwendung so zu nutzen, wie dies in den nachfolgenden Regelungen beschrieben ist.
- Der Kunde darf die Anwendungen auf die Arbeitsspeicher und Festplatten seines Internet-Rechners sowie gegebenenfalls den Rechnern seines Providers laden und für seine Zwecke nutzen. Er darf weiterhin die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Eine Vervielfältigung der Anwendungen und der Vertrieb über dieses Maß hinaus ist ihm untersagt. Es ist dem Kunden jedoch erlaubt, in der Anwendung Textkorrekturen vorzunehmen und gegebenenfalls Bilder auszutauschen. Die Anwendung darf jedoch lediglich für die eigenen Zwecke des Kunden genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Der Kunde ist berechtigt, zur Herstellung der Interoperlabilität der Anwendungen diese zu dekompilieren, soweit VIRTUALYS® trotz schriftlicher Anfrage des Kunden die zur Herstellung der Interoperlabilität notwendigen Informationen und Unterlagen nicht binnen angemessener Frist und gegen angemessene Vergütung zur Verfügung gestellt hat.
- Alle anderen Verwertungsarten der Anwendung, insbesondere die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement sowie sonstige Umarbeitungen sind untersagt. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Anwendung zu verleihen oder zu vermieten.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwicklungs-Dokumentation. Er erhält bei Java-Applets und CGI-Programmen das Quellprogramm nicht.
- Überlässt der Kunde VIRTUALYS® im Rahmen der Gestaltung von Anwendungen Daten, Texte, Bilder, Film- oder Tondokumente, so hat er sicherzustellen, dass diese Zulieferungen frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorhergesehenen Zwecks genutzt werden können. Der Kunde stellt VIRTUALYS® insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
- Der Kunde ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch VIRTUALYS® berechtigt, die von VIRTUALYS® erstellten Anwendungen ganz oder teilweise in eigene oder fremde Dokumente zu übernehmen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Für die Nutzung von Leistungen durch VIRTUALYS® in einer anderen als der vertraglich vorhergesehenen Form kann VIRTUALYS® die üblichen Lizenzgebühren erheben. Jede anderweitige Nutzung der Lieferung oder Leistungen von VIRTUALYS® bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch VIRTUALYS®.
- VIRTUALYS® ist berechtigt, in allen von ihr erstellten Dokumenten, Programmen, Anwendungen, etc., einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, der VIRTUALYS® als Urheber ausweist. Dieser Urheberrechtsvermerk darf vom Kunden nicht entfernt werden.
- Der Kunde verpflichtet sich, die im Internet abrufbaren Leistungen, die von VIRTUALYS® erstellt oder miterstellt wurden, mit einem Urheberhinweis auf VIRTUALYS® zu versehen. Insbesondere ist in einem Impressum ein entsprechender Hinweis und, falls dies technisch möglich ist, ein Hyperlink ( Verweis ) auf das WWW-Angebot von VIRTUALYS® aufzunehmen.
XI. Widerrufsvorbehalt
- Der Kunde ist bereits vor der vollständigen Zahlung zur Nutzung der Anwendung gemäß den vertraglichen Bestimmungen berechtigt.
- VIRTUALYS® kann die Nutzungsbefugnis aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, die Nutzungsbeschränkungen für die Anwendung nicht einhält oder gegen die Geheimhaltungsverpflichtung verstößt und diese Verhaltensweise auch auf schriftliche Abmahnung hin nicht sofort unterlässt.
- Bei Widerruf der Nutzungsbefugnis hat der Kunde alle Lieferungen und Leistungen herauszugeben und gespeicherte Anwendungen zu löschen. Die Löschung ist gegenüber VIRTUALYS® schriftlich zu versichern.
XII. Geheimhaltung
- Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.
- Mitarbeiter der Vertragspartner und an der Vertragsdurchführung beteiligte Dritte, die dienstlich Zugang zu den in Abs. 1 genannten Gegenständen haben, sind schriftlich über die Geheimhaltungsverpflichtung zu belehren. Für die Mitarbeiter des Kunden gilt dies auch hinsichtlich der Rechtsverhältnisse an der Software und den Befugnissen des Kunden gemäß Ziff. X.
XIII. Sonstige Bestimmungen
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ettlingen, wenn der Kunde Vollkaufmann oder einem Vollkaufmann gleichgestellt ist.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Uncitrat-Kaufgesetze.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten, die für die Vertragsabwicklung erforderlich sind, von VIRTUALYS® mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert werden. VIRTUALYS® sichert zu, die Daten des Kunden nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag zu verwenden.
XIV. Datenschutz
Die Erfassung Ihrer persönlichen Daten dient dem Zweck, Ihre Aufträge oder Anfragen zu Ihrer vollen Zufriedenheit ausführen zu können. Die Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Die Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken durch die VIRTUALYS® MULTIMEDIA KG findet prinzipiell nicht statt.
Werden durch Kunden Zugangsdaten ( Benutzernamen und / oder Passwörter ) unsachgemäß gehandhabt, wird der dadurch entstehende Mehraufwand zur Schließung des Datenlecks pauschal mit 5.000,-- Euro zzgl. 19% MwSt. der verursachenden Partei in Rechnung gestellt.
Werden durch Kunden Zugangsdaten ( Benutzernamen und / oder Passwörter ) unsachgemäß gehandhabt, wird der dadurch entstehende Mehraufwand zur Schließung des Datenlecks pauschal mit 5.000,-- Euro zzgl. 19% MwSt. der verursachenden Partei in Rechnung gestellt.
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